Durch die Bestellung des Kunden und der danach durch die Vollenweider Chocolatier Confiseur AG auf elektronischem Weg versendeten Auftragsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Eine Lieferung ist nur innerhalb der Schweiz möglich und erfolgt durch die schweizerische Post. Die Lieferung sowie die dazu nötige Verpackung wird dem Kunden verrechnet, wobei die anfallenden Kosten im Bestellprozess, sowie auf der Rechnung detailiert ausgewiesen werden. Die voraussichtlichen Lieferzeiten sind Annahmen. Die Vollenweider Chocolatier Confiseur AG haftet nicht für unverschuldete Lieferverzögerungen. Ein verspätetes Eintreffen der bestellten Produkte berechtigt Kunden weder zum Rücktritt vom Kaufvertrag noch zu Schadenersatz. Die Vollenweider Chocolatier Confiseur AG haftet zudem weder bei Unzustellbarkeit oder verspäteter Auslieferung der Ware infolge unkorrekter Angabe der Lieferadresse durch den Kunden, noch bei Abwesenheit des Empfängers.
Alle ausgewiesenen Produktpreise sind Bruttopreise (inkl. Mehrwertsteuer). Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die Vollenweider Chocolatier Confiseur AG behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen, sowie Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Drittfirmen weiterleiten.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Die Vollenweider Chocolatier Confiseur AG ist dazu berechtigt, Mahnkosten in Höhe von bis zu CHF 30.- pro Mahnung zu erheben. Der offene Rechnungsbetrag zuzüglich allfälligen Mahngebühren und Zinsen kann zum Zwecke des Inkassos an ein Inkassobüro übergeben oder abgetreten werden. Ferner ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die der Vollenweider Chocolatier Confiseur AG oder dem Inkassobüro durch den Zahlungsverzug entstehen.
Der Käufer hat die Ware bei Ankunft auf die Vollständigkeit zu überprüfen. Sollten Mängel vorhanden sein, ist dies innert 24 Stunden nach der Ankunft der Vollenweider Chocolatier Confiseur AG zu melden. Für Transportschäden und Schäden infolge unsachgemässer Lagerung der Waren nach Übernahme wird nicht gehaftet. Rücknahme oder Umtausch von vollständig und unbeschädigt ausgelieferten Produkten ist ausgeschlossen.
Die durch den Bestellprozess erhobenen Daten werden ausschliesslich für die vollständige Auftragserfüllung sowie für die Kundenpflege durch die Vollenweider Chocolatier Confiseur AG eingesetzt.
Winterthur ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Vollenweider Chocolatier Confiseur AG
Winterthur, Mai 2013